Handelsfähigkeit und Hinweis zu Preisangaben

Hinweis zu unseren Preisangaben

Disclaimer
Ankaufspreise auf all unseren Webseiten, hier der „Scheideanstalt-Hamburg.de“, verstehen sich für Gold, Platin und Palladium pro Gramm, für Silber pro Kilogramm, in Euro. Sie unterliegen Schwankungen im Tagesverlauf und können daher vom aktuellen Kurs abweichen. Sie sind deshalb als statistische Werte anzusehen und entfalten keine rechtliche Bindung. Nur die bei Auftragserteilung notierten Preise sind verbindlich. Rufen Sie gern unseren Metallhandel an, um den aktuellsten Kurs zu erfahren. Tel. 040-60926890

Handelsfähigkeit von Barren und Münzen

Goldmuenzen-Ankauf
Münzen und Barren sollten zum Wiederverkauf geeignet sein, um den besten Ankaufspreis zu erzielen.

Beim Ankauf von handelsfähigen Edelmetallen, wie Barren und Münzen, muss zur Vergütung nach unseren Barren- oder Münzankaufskursen ein Wiederverkauf möglich sein. Besonders für Anlage-Münzen gilt hier die einwandfreie Erhaltung des Auslieferungszustandes, mit Zertifikat und Originalverpackung, sowie ohne Kratzer und Fingerprints. Bei Umlaufmünzen des ehemaligen Geldverkehrs gilt dies natürlich nicht, jedoch ist auch hier der Erhaltungszustand entscheidend für den Vergütungswert. Im schlechtesten Fall werden dafür jedoch mindestens die Feinmetallwerte oder Schmelzkurse der Edelmetalle vergütet. Lassen Sie sich hierzu bei unseren Sachverständigen beraten.

Für den Goldbarrenankauf zu Barrenkursen muss die physische Unversehrtheit vorliegen, das Goldgewicht muss stimmen und es dürfen keine sichtbaren Schäden vorliegen, die einen Wiederverkauf beeinträchtigen. Wir behalten uns vor, Ankäufe bestimmter Hersteller zu Schmelzkursen auszuführen.

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Schmelzmetalle können leider auch mal täuschen

Wertschätzungen durch Rechner von Schmelzmetallen bei Schmuckstücken aus Gold, Platin, Palladium oder Silber beruhen auf festen Werten. Man nimmt an, dass die Punzierung stimmt, wenn sie vorhanden ist. Unsere Rechner rechnen im Promille-Bereich, so wie auch unsere Analytik, für jedes gewogene Gramm.

Wann kann sich der berechnete Wert ändern?

Was sind das für Dinge, die zur Feingehaltsberechnungsfehlern führen können? Es sind z.B. Nichtedelmetall-Steck- oder Aufzugsachsen, Kronen bei Uhren, Gläser, Uhrwerke, Füllstoffe, Lotstellen, Reparaturmetalle, Vergoldungen beim Silberschmuck, Vergoldung von Nichtedelmetallen, Zemente, Keramiken, Schmucksteine, ungenaue Punzierungen, verlötete Metalle, falsch punzierte Fakegolde, wie Autobahngold, beim Silber auch Klingen und Tariergewichte zur Beschwerung und Balance, usw.

Wie Sie an den unterern Bildern beispielhaft sehen, gibt es Dinge, die man auf den ersten Blick nicht sieht, die aber das Schätzergebnis beeinflussen können. Sie dürfen uns aber vertrauen, denn wenn es einmal zu Abweichungen kommt, werden wir Ihnen Abweichungen immer lückenlos dokumentieren, denn wir stellen unsere Probennahmen und unsere Analytik auf sichere Füße. Abgetrennte Dinge verwahren wir für Sie 4 Wochen zum jeweiligen Auftrag, zu Ihrer und unserer Sicherheit. Abtrennungen von Haftstoffen und Dokumentationen erfolgen bei der Scheideanstalt Hamburg immer im Mehraugenprinzip und kameragesichert. Sie können also ganz entspannt sein. Wir führen einen Nachweis für solche Anteile.

Norddeutsche ES-ICP-Analytik
Norddeutsche ES ICP-Analytik
Schmucksteine, Metall-Anteile aus Messing, Zinn-Lotteile u.v.a.
Gefüllte Armreifen, zur Stabilisierung von dünnem Goldblech
Uhrwerke, Achsen, Gläser, Armbänder
Haftstoffe Füllstoffe, in Messergriffen, zum Teil mit Tariergewichten, etc.